Kulturpool Köln

Aus Kunst-Praxis-Staab

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Michael Staab
PRAXIS – Projektatelier Staab, Eigelstein 112, 50668 Köln

Köln, 1.Oktober 2009

Praktischer Handlungsvorschlag 1 an die Stadt im Rahmen des Kölner Komment.

Arbeitstitel: Kulturräume Köln / Kulturpool Köln


Es gibt in Köln viele Kunstproduzenten und Kulturinitiativen, die bereit und in der Lage sind ambitionierte Kulturprojekte und künstlerische Projekte zu realisieren, denen aber geeignete und bezahlbare Räume fehlen. Hier nun ein Vorschlag, wie dieses Problem mit geringem Kostenaufwand gelöst werden kann.

Erster Schritt:

Die Stadt Köln entwickelt in einer konzertierten Aktion aller Ämter eine neue Stadtverordnung, welche die Zwischennutzung von leerstehenden städtischen Liegenschaften regelt.
Prinzip: Liegenschaften die voraussichtlich länger als (drei) Monate ungenutzt sein werden, sind kulturellen Initiativen und Projekten zur Verfügung zu stellen. Dies soll Vorbildcharakter für eine spätere Einbindung der privaten Leerstände haben. Ein städtischer Kulturpool wird eingerichtet und durch einige Mitarbeiter verwaltet, der die temporären Leerstände und eingereichte Projekte zusammenbringt. Die Bandbreite des zu prüfenden Bedarfs könnte von der Kindertagesstätte, über Proberäume, Produktionsstätten und Veranstaltungsräume bis zum individuellen Künstleratelier gehen. Die begrenzte Dauer der Überlassung muss von Seiten der Nutzer voll akzeptiert werden. Die Räume werden kostenfrei oder kostendeckend, jedenfalls aber mietfrei vergeben. Eine geringe Gebühr zur Deckung der Verwaltungs- und Versicherungskosten kann angedacht werden. Es ist zu prüfen inwieweit Landesmittel für dieses Projekt zur Verfügung stehen.

Zweiter Schritt:

Private Eigentümer und Betriebe werden zuerst aufgerufen, später dann per Verordnung verpflichtet, Leerstände von mehr als (6) Monaten zu melden und dem Kulturpool zur Verfügung zu stellen. Es sind Regelungen zu finden, wie versicherungstechnische Fragen, Kautionsfragen und die jeweilige Überlassungsdauer geregelt werden können. Ein Leistungsausgleich für die Eigentümer könnte entweder über öffentliche oder Stiftungsmittel oder steuerliche Vereinfachungen wie in Schritt drei beschrieben erreicht werden.

Dritter Schritt:

Die Stadt Köln und die Ratsparteien unternehmen eine Landes- bzw. Bundesgesetztinitiative, damit die temporäre Bereitstellung von privaten Leerständen für Kulturarbeit mit steuerlichen Vorteilen für die Eigentümer verbunden wird. Mit dieser Initiative könnte Köln seit langer Zeit einmal wieder eine bundesweite positive Vorreiterrolle übernehmen.

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